Die Registrierkassenpflicht in Österreich ist in aller Munde. Wir haben für euch die wichtigsten 7 Fakten über dieses Gesetz zusammengestellt. Ist dein Unternehmen davon betroffen? Bist du dir sicher?
Die Registrierkassenpflicht wurde ins Leben gerufen um Steuerbetrug zu vermeiden. Jeder Unternehmer der mit Bargeld hantiert, muss eine Registrierkasse zukünftig einsetzen. Jeder Beleg erhält eine fortlaufende Nummer. Belege können im Nachhinein nicht mehr storniert werden. Jedem Kunden muss ein Beleg ausgehändigt werden.
Der Staat erwartet sich 900 Millionen Euro Mehreinnahmen dadurch.
Fakt 1. Bist du und dein Unternehmen betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen die einen Barumsatz von mehr als 15.000€ / Jahr haben. Kreditkarten- und Bankomatzahlungen zählen allerdings auch als „Barumsatz“. Somit sind viele Unternehmen betroffen. Ärzte, Eissalons, Masseure, usw.
Fakt 2. Welche Ausnahmen gelten bei der Regelung?
Hast du einen Barumsatz unter 15.000€. Außerdem gibt es eine Kalte-Hände-Regelung. Unternehmen die auf öffentlichen Plätzen agieren sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier werden oft Maroni Verkäufer als Beispiel genannt.
Eine weitere Ausnahme sind Bauernhöfe die in Ihrem Hof Ware anbieten.
Fakt 3. Zahlt sich ein Update bei bestehenden Kassensystemen aus?
Update oder Neukauf. Viele Registrierkassenanbieter bieten Updates für bestehende Kassenlösungen an. Wie hoch der Kostenaufwand für dieses Update ist und ob dies überhaupt möglich ist, muss mit dem Hersteller geklärt werden. Registrierkassen beginnen ab einen Preis von 300€
Fakt 4. Ab wann gilt die Regelung?
Ab den 01.01.2016 muss jeder betroffene Unternehmer eine Registrierkasse im Einsatz haben.
Fakt 5. Hat die Regelung auch Auswirkungen auf den Endkunden?
Lange wurde gemunkelt ob Kunden von Restaurants den Beleg mitnehmen müssen. Ein Beleg muss dem Kunden ausgehändigt werden. Aufheben muss dieser den aber nicht. Also nein, es gibt keine Auswirkung auf den Endkunden.
Fakt 6. Was machen sehr mobile Unternehmer?
Ein mobiler Tierarzt, Masseur oder Ritschka Fahrer sind auch von der Registrierkassenpflicht betroffen. Diese Unternehmer können unterwegs einen handschriftlichen Ersatzbeleg ausstellen. Dieser muss dann nachträglich in die Registrierkasse eingepflegt werden. Alternativ gibt es auch mobile Registrierkassenlösungen inklusive mobilen Druckern.
Fakt 7. Wie hoch sind die Strafen bei Nichteinhaltung?
Das Finanzamt wird wahrscheinlich Mystery Shopper einsetzen. Kontrolleure als Kunden getarnt. Bei nicht Einhaltung wird das Finanzamt die Einnahmen schätzen und nachversteuern.
Über den Autor:
Werner Kubina ist im Führungsteam der Firma Dextra Data Solutions GmbH. Der Unternehmensfokus liegt einerseits im Bereich Cloudlösungen und Managed Services andererseits auf die neue Registrierkassenlösung OrderCube